Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Projektaufträge und den damit verbundenen Dienstleistungen der novu GmbH, nachfolgend «novu» genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend «Kunde» genannt und regeln deren Rechtsverhältnis.
Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von novu nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
Alle nachfolgend aufgeführten Kosten und Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
novu behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit ohne Mitteilung anzupassen, sofern nicht anders angekündigt mit sofortiger Wirkung.
Der Vertrag zwischen dem Kunden und novu kommt durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme zustande. Der Auftrag des Kunden erfolgt telefonisch oder schriftlich (E-Mail, Brief). novu nimmt den Auftrag an, indem er dem Kunden die gewünschte Dienstleistung bestätigt.
Die erste Besprechung (Kontaktaufnahme, Offerten-Gespräch) für einen Auftrag ist kostenfrei und unverbindlich für beide Parteien.
Offerten welche durch novu im Auftrag des Kunden erstellt werden sind unverbindlich und kostenlos. Wenn nicht anders mit dem Kunden vereinbart, haben sämtliche Offerten eine Gültigkeit von 60 Tagen.
Vorbehaltlich anderer Vereinbarung verstehen sich die von der novu unterbreiteten eigenen und fremden Preise in den Kostenvoranschlägen mit einer Abweichung von ±10%. Sollten die offerierten Kosten den Voranschlag um mehr als 10% übersteigen, wird novu den Auftraggeber frühzeitig und schriftlich auf die höheren Kosten hinweisen.
Es gelten die auf der Offerte ersichtlichen Preise für die aufgeführten Dienstleistungen und für die wiederkehrenden Kosten, sowie die Konditionen der AGB’s.
Jegliche weiteren Tätigkeiten, welche nicht ausdrücklich im Preis inbegriffen sind, werden im Stundensatz von CHF 180 pro Stunde ausgeführt. Jegliche Erweiterungen, Anpassungen oder anderweitige Tätigkeiten erfolgen nach demselben Stundensatz, wenn nicht anders schriftlich vermerkt.
Die Offerte fasst die Aufwände und die dabei entstehenden Kosten zusammen. Sie gibt keine Auskunft über den Zeitpunkt der Umsetzung. Wenn zum Zeitpunkt der erhaltenen Offerte beim Kunden bereits ein Zeitplan mit novu erstellt wurde, gilt dieser als korrekt und akzeptiert, sofern die Offerte innerhalb von 14 Tagen angenommen wird.
Liefertermine sind grundsätzlich als unverbindlich anzusehen. Genannte Termine entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. novu übernimmt keine Verantwortung für eventuell entstehende Verspätungen, insbesondere nicht, wenn diese durch Änderungen auf Kundenwunsch verursacht wurden. novu haftet nicht für immaterielle Schäden oder Einkommensverluste oder in Fällen von höherer Gewalt.
Die wiederkehrenden Kosten treten ab dem Datum der Annahme der Offerte in Kraft, sofern nicht anders schriftlich festgehalten wird. Die Kosten fallen unabhängig von der tatsächlichen Nutzung oder Teilnutzung an.
novu ist berechtigt, den Betrag in Rechnung zu stellen, auch wenn die Webseite nicht aufgeschaltet wird oder werden soll. Sollten Anzeichen vorliegen, dass der Kunde zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig werden könnte, ist novu berechtigt, die offenen jährlichen Beträge oder Vergütungen für sonstige Dienstleistungen vorzeitig, auch als Akontozahlung, einzufordern.
Sofern nicht anders festgehalten, beträgt die initiale Vertragslaufzeit für wiederkehrende Kosten ein Jahr. Die Vertragslaufzeit wird automatisch um jeweils ein weiteres Jahr verlängert, sofern novu nicht 90 Tage vor Ablauf des Vertrages eine schriftliche Kündigung per eingeschriebenem Brief vorliegt.
Mit dem Ablauf des Vertrages gehen alle von novu getätigten Erzeugnisse zu novu zurück und Hosting-Dienstleistungen wie Domains, Webseite und E-Mails werden eingestellt. Mit der Kündigung entfallen alle Support-Leistungen. Der Vertrag läuft erst nach Ablauf der Kündigungsfrist aus.
Die endgültige Verrechnung erfolgt normalerweise nach Abnahme des Projektes. novu behält sich das Recht vor, während der Umsetzung Aufwände in Abständen von 30 Tagen zu verrechnen. Wenn nicht anders ausgemacht gelten 20 Tage Zahlungsfrist.
Bei Budgetbeträgen über CHF 30’000 (exkl. MWST) ist novu berechtigt, nach Genehmigung der Offerte Teilzahlungen in Rechnung zu stellen.
Die Rechnungsstellung für alle Dienstleistungen erfolgt mittels Einzahlungsschein per E-Mail. Auf Anfrage des Kunden kann die Rechnung auf Versand per Post umgestellt werden.
Bei nicht fristgerechter Begleichung des offenen Betrages verrechnet novu für die erste Erinnerung, den sogenannten Reminder, keine Mahngebühren. Insofern der Kunde die Rechnung ungeachtet des Reminders nicht fristgerecht begleicht, erhebt novu, jeweils eine Gebühr von CHF 20 für die erste Mahnung und CHF 30 für die zweite Mahnung, insbesondere zur Begleichung der damit entstandenen Aufwendungen.
Der Kunde anerkennt, dass novu im Falle einer Betreibung mit einem Inkassobüro zusammenarbeitet, und dass dabei zusätzliche Kosten für den Kunden anfallen. novu verrechnet CHF 75 als Aufwandsteilentschädigung für die Übergabe der Forderung an das Inkassobüro. novu ist berechtigt, die Webseite infolge Nichtzahlung ohne Ankündigung temporär abzuschalten, bis zur Begleichung der offenen Zahlung durch den Kunden. Jegliche Schadenersatzansprüche des Kunden in Zusammenhang mit einer solchen Offline-Schaltung sind ausdrücklich wegbedungen.
Sofern nicht anders festgehalten, werden Reisekosten und Spesen ausserhalb der Stadt Bern nach Aufwand (Bahn 1. Klasse bzw. Auto CHF 0.85 pro km) verrechnet.
Weitere Aufwände die den Rahmen der Offerte übersteigen, beispielsweise durch Änderung der Anforderungen während der Entwicklung seitens Kunden, werden mit CHF 180 pro Stunde verrechnet.
Bei einem vorzeitigen Abbruch des Projektes durch den Kunden werden die bis dahin geleisteten Aufwände mit ebenfalls CHF 180 pro Stunde in Rechnung gestellt.
novu garantiert bei der Erstellung einer Webseite die Browserkompatibilität für Browserversionen mit einem Marktanteil in der Schweiz von mehr als 3%. novu passt Webseiten grundsätzlich fortlaufend an neue Versionen von Browsern an, soweit dies zumutbar und nicht mit unverhältnismässig grossen Aufwendungen verbunden ist. Diese Leistung ist in den jährlichen Kosten des Garantie- und Supportpaketes inbegriffen. Ohne Garantie- und Supportpaket kann die fortlaufende Kompatibilität nicht gewährleistet werden.
In den jährlichen Gebühren ist inkludiert, dass novu dem Kunden Serverspeicher für die Webseite zur Verfügung stellt. Die Wahl des Anbieters liegt ausschliesslich bei novu. Dem Kunden kann kein Zugriff zur Server-Administration gewährt werden und, insofern nicht anders festgehalten, richtet novu Server mit den eigenen Grundeinstellungen und Domains auf den eigenen Namen registriert ein.
Insofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass novu die für den Kunden erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz in ihrer Webseite oder für Offerten ausstellt. Der Kunde gestattet novu, einen Link auf die eigene Webseite anzubringen. In der Regel platziert novu einen Link im Impressum der Webseite oder platziert das novu-Logo kommentarlos im unteren Adressbalken der Webseite und verlinkt dieses auf die eigene Webseite.
Urheber- und sonstige Rechte aller durch novu getätigten Arbeiten liegen zeitlich, inhaltlich und örtlich unbeschränkt ausschliesslich bei novu, bilden also deren geistiges Eigentum. Darunter fallen insbesondere alle textlichen, fotografischen, grafischen und sonstigen Erzeugnisse, welche von novu hervorgebracht wurden. Deren Weiterverwendung bedarf einer ausdrücklichen, einzelfallbezogenen schriftlichen Genehmigung durch novu. novu behält sich vor, in solchen Fällen zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen. Insbesondere der Programmiercode, die Benutzeroberfläche, sowie Datenbankstrukturen und Konzepte von den durch novu geschaffenen Applikationen und Webseiten sind deren geistiges Eigentum, und können unter keinen Umständen weitergegeben, zu vertragsfremden Zwecken genutzt oder bearbeitet werden.
novu verpflichtet sich, den Auftrag mit angemessener, branchenüblicher Sorgfalt auszuführen und verpflichtet sich bei Vorliegen relevanter Mängel zur kostenlosen Nachbesserung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (insbesondere, wenn eine solche nicht oder nur mit unzumutbar grossem Aufwand möglich wäre) kann der Kunde, ausser im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit keinen Schadensersatzanspruch geltend machen. Bei Vorliegen eines derartigen Sachverhalts behält sich novu vor, eine Herabminderung des vereinbarten Preises in Betracht zu ziehen.
novu übernimmt keinerlei Gewährleistung für Leistungen Dritter. Allfällige Gewährleistungsansprüche werden dem Kunden abgetreten.
Allfällige Mängel in Bezug auf Leistungen von novu sind innerhalb von 10 Tagen ab Ablieferung des betreffenden Produktes vom Kunden schriftlich und dokumentiert zu rügen. Die frist- und formgerechte Mängelrüge ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelrechten gegenüber novu. Als Mängel gelten erheblich beeinträchtigende und reproduzierbare Abweichungen von den in der Offerte oder Pflichtenheft beschriebenen Leistungsmerkmale und Funktionalitäten. Konzeptionelle oder technische Änderungen im Rahmen der Umsetzung bleiben demgegenüber jederzeit vorbehalten.
novu gewährt keinerlei weitergehende Garantie für die Funktionalität, die Fehlerfreiheit, die Tauglichkeit oder sonstige Eigenschaften der gelieferten Dienstleistungsergebnisse. Nach frist- und formgerechter Mängelrüge werden nach Wahl von novu auf deren Kosten mangelhafte Dienstleistungsergebnisse entweder ersetzt oder der gerügte Mangel wird behoben. Die Minderung ist erst nach erfolgloser Nachbesserung zulässig. Die Wandlung wird ausgeschlossen. Jede Haftung für Mangelfolgeschäden wie Datenverlust, Betriebsausfall, entgangenen Gewinn etc. ist, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen.
Jeder Anspruch des Kunden auf die Geltendmachung von Mängelrechten erlischt, sofern die betreffenden Dienstleistungsergebnisse ohne Zustimmung von novu vom Kunden oder Dritten verändert oder repariert werden, oder wenn das Produkt unsachgemäss gehandhabt, betrieben und gepflegt wurde.
novu übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler oder sonstiger Gründe, und novu haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden.
Im Weiteren übernimmt novu keine Kosten der Dienstleistungserbringung Dritter. novu haftet auch nicht für durch eingesetzte Fremd-Programme hervorgerufene Beeinträchtigungen der Funktionalität und Schäden.
Die Haftung von novu ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. novu haftet nicht für vom Kunden zur Verfügung gestellte Inhalte und Materialien wie Bilder, Texte oder ähnliches. Testaufschaltungen sind vom Kunden umgehend nach Erhalt auf Korrektheit zu prüfen: Ein Gut zum Bildschirm ist eine verbindliche Erklärung zur Korrektheit der betreffenden Dienstleistungsergebnisse.
Die Parteien behandeln alle Informationen vertraulich, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind. Im Zweifel sind Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und dauert über die Beendigung des Vertrages hinaus.
novu behandelt die angelieferten Daten im Einklang mit der einschlägigen Datenschutzgesetzgebung. Der Schutz der persönlichen Daten des Kunden und allfälliger persönlichen Daten dessen Kunden hat für novu hohe Priorität. Die Datenschutzbestimmungen von novu sind auf der Webseite novu.ch einsehbar.
Der Kunde ist verpflichtet, sich aktiv an der Fertigstellung der Webseite zu beteiligen. Kunden verpflichten sich, alles zur Aufschaltung der Webseite benötigte Material in einem Zeitraum von drei Monaten zu liefern, insofern nicht anders schriftlich vermerkt ist. Für den Fall, dass der Kunde dieser Obliegenheit nicht nachkommt, verpflichtet er sich, die vollständigen Erstellungskosten zu begleichen.
Auf die vorliegenden AGB sowie auf sämtliche mit novu abgeschlossenen Projektaufträge oder andere Geschäfte findet ausschliesslich Schweizerisches Recht, unter Ausschluss der Bestimmungen über das internationale Privatrecht, Anwendung.
Für alle Streitigkeiten aus diesen AGB sowie den ihnen zugrundeliegenden Projektaufträgen oder anderen Geschäften sind unter Vorbehalt der gesetzlichen Rechtsmittel ausschliesslich die sachlich zuständigen Gerichte von Bern zuständig.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB (einschliesslich dieser Bestimmung) sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.